Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Motorradführerschein.
Klasse AM – Auf einen Blick:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder < 45km/h (weitere Einschränkung)
- Fahrradähnliche Krafträder < 45km/h (weitere Einschränkung)
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge < 45km/h (weitere Einschränkung)
Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Mit diesem Führerschein ist es Ihnen erlaubt, verschiedene Krafträder zu führen:
- Zweirädrige Kleinkrafträder, welche durch ihre Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten und die mit einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ ausgestattet sind oder eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren nicht überschreiten (auch mit Beiwagen möglich)
- Krafträder, welche durch ihre Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten, die mit einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ ausgestattet sind und die Eigenschaften eines Fahrrads aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge, welche durch ihre Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten, deren Hubraum bei Fremdzündungsmotoren der nicht mehr als 50cm³ beträgt, bei Verbrennungsmotoren eine maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW nicht überschreitet und bei Elektromotoren über eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW verfügt; bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen darf die Leermasse 350 kg nicht überschreiten.
Welche Klasse ist miteingeschlossen?
Es sind keine weiteren Klassen miteingeschlossen.
Klasse A – Auf einen Blick:
- Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre
- Krafträder > 45km/h oder mit einem Hubraum > 50cm³
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge > 45km/h mit einem Hubraum > 50cm³ und einer Leistung > 15kW
Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h führen (auch mit Beiwagen möglich), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15 kW, mit symmetrisch angeordneten Reifen, bei einem Verbrennungsmotor einem Hubraum von über 50cm³ oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h bei einer Leistung von über 15kW.
Welche Klasse ist miteingeschlossen?
Bei dieser Fahrerlaubnis sind die Klassen AM, A1 und A2 miteingeschlossen.
Klasse A1 – Auf einen Blick:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Krafträder mit einem Hubraum < 125 cm³ und einer Leistung < 11kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge > 45km/h und mit einem Hubraum > 50cm³
Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Mit diesem Führerschein ist es Ihnen erlaubt, Krafträder zu führen, deren Hubraum 125cm³ und deren Motorleistung 11kW nicht überschreitet. Des Weiteren darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 01,kW/kg nicht übersteigen. Sie sind auch befugt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern zu fahren, deren Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50cm³ beträgt oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW aufweist (auch mit Beiwagen möglich).
Welche Klasse ist miteingeschlossen?
Bei dieser Führerscheinklasse ist die Klasse AM miteingeschlossen.
Klasse A2 – Auf einen Blick:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder mit einer Leistung < 35kW
Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie Krafträder führen, welche eine Motorleistung 35kW nicht übersteigt und deren Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2kW/kg beträgt (auch mit Beiwagen möglich).
Welche Klasse ist miteingeschlossen?
Bei dieser Führerscheinklasse sind die Klassen AM und A1 miteingeschlossen.
Lastwagenführerschein: Hier die zentralen Informationen über alle Führerscheinklassen.